Fahrausweise für blinde Fahrgäste - Jahreskarte
Da der Fahrausweis (für die Kernzone 100) für blinde Fahrgäste von der Stadt Wien subventioniert wird, gilt die Freifahrt nur für blinde oder stark sehbehinderte Personen mit Hauptwohnsitz in Wien. Alle blinden oder stark sehbehinderten Personen mit einem Wohnsitz außerhalb Wiens müssen den normalen Tarif bezahlen.
Beantragen eines Fahrausweises:
Mitzubringen sind:
Bestätigung von der pflegegeldauszahlenden Stelle (über Blindheit oder starke Sehbehinderung),
bzw. oranger Behindertenpass des Bundessozialamtes mit dem Stempel über Blindheit oder starke Sehbehinderung.
Original Meldezettel mit Hauptwohnsitz in Wien.
Foto
Amtlicher Lichtbildausweis
eventuell die Jahreskarte
Blinde Personen erhalten auf ihrer Karte den Vermerk: Gültig mit einer Begleitperson.
Die Erstausstellung der Jahreskarte ist nur im Kundenzentrum Erdberg (U3 Station Erdberg) möglich.
Wenn der Antragsteller nicht persönlich kommen kann, ist auch eine andere Person berechtigt die Einreichung durchzuführen.
Nach Erhalt der Jahreskarte ist diese sofort gültig.
Bei gleichbleibender Anspruchsberechtigung erhält der Kunde cirka eine Woche vor Ablauf der Gültigkeit eine Verlängerungsmarke per Post zugesandt.
e-mail Kontakt
zur barrierefreien Startseite
zu den Standardseiten der Wiener Linien