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Persönliche Kennzeichnung

Die Kennzeichnung von sehbehinderten und blinden Personen ist in der österreichischen Straßenverkehrsordnung Paragraph 3 - Vertrauensgrundsatz geregelt und liegt in der Eigenverantwortung der sehbehinderten bzw. blinden Personen und in deren Eigeninteresse. Um als sehbehinderter oder blinder Straßenverkehrsteilnehmer von allen Seiten möglichst gut erkannt zu werden, sollte die gelbe Armbinde immer auf beiden Oberarmen getragen werden.

Was Sie als Benutzer eines Blindenstockes immer bedenken müssen:

Aus verschiedenen Positionen, vor allem von hinten, ist der weiße Blindenstock nur schlecht bis gar nicht von anderen Verkehrsteilnehmern zu sehen. Zur eigenen Sicherheit tragen Sie deshalb immer die gelbe Armbinde auf beiden Oberarmen.

Tragen Sie die Armbinde auch in der Dämmerung. Diese garantiert eine erhöhte Sicherheit im Verkehr. Durch den Einsatz eines silbergrauen Lichtreflexionsstreifens an der Ober- und Unterkante sowie Material in fluoreszierendem Gelb sind Sie auch in der Dämmerung und in der Dunkelheit um ein Vielfaches besser erkennbar.

Eine helle Kleidung in der Dämmerung und Dunkelheit ist immer empfehlenswert. Auch fibt es spezielle Blindenstöcke mit eingebautem Blinklicht.

Generell gilt:
Machen Sie sich so sichtbar wie möglich.

Der Inhalt dieser Seite wurde vom Kuratorium für Verkehrssicherheit und MobilitätstrainerInnen des österreichischen Blinden- und Sebehindertenverbandes. Landesgruppe Wien, NÖ und Burgenland zusammengestellt.

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